Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven (Master of Arts)

Deutsch-französische Studiengangsvariante des MA Sozial- und Kulturanthropologie

Kurzbeschreibung
Zulassungsbedingungen 
Bewerbung


 Kurzbeschreibung

Inhalte und Schwerpunkte

Das Institut für Ethnologie an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und die École des Hautes Études en Sciences Sociales (EHESS) in Paris bieten Studierenden eine von der Deutsch-Französischen Hochschule/Université franco-allemande (DFH/UFA) geförderte bi-nationale akademische Ausbildung.

Der Masterstudiengang „Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven“ bietet Studierenden

  • einen Aufenthalt von je einem Jahr an jeder der beiden Institutionen (Goethe-Universität Frankfurt und EHESS Paris), mit einer finanziellen Unterstützung während der Phase im Partnerland (ca. 300 Euro im Monat),
  • den Erwerb ethnographischer Kompetenzen in beiden Sprachen in beiden Ländern,
  • eine intensive Betreuung der individuellen Forschungsthemen sowie
  • ein Abschlusszeugnis von beiden beteiligten Institutionen, auf dem exzellente Qualität der Ausbildung durch die Deutsch-Französische Hochschule/Université franco-allemande (DFH/UFA) bescheinigt wird.

An der Goethe-Universität stellt der MA „Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven“ eine Studiengangsvariante des MA „Sozial- und Kulturanthropologie“ dar. Über dessen Inhalte und Ziele hinaus, studieren TeilnehmerInnen im deutsch-französischen Programm jeweils zwei Semester an den beiden beteiligten Universitäten in Frankfurt und Paris, erwerben Forschungstechniken und ethnographische Kompetenzen in beiden Sprachen und erhalten vertiefte Kenntnisse der wissenschaftlichen und kulturellen Traditionen in Deutschland und Frankreich. An beiden Standorten erhalten die Studierenden eine intensive Betreuung in der Bearbeitung ihrer individuellen Forschungsthemen.

Studierende der GU absolvieren das zweite und dritte Semester an der EHESS/Paris bzw. die Forschung im dritten Semester im weiteren Ausland. Studierende erhalten für die Phase des Auslandsaufenthalts ein Teilstipendium der Deutsch-Französischen Hochschule und durchgehende Betreuung durch die Programmbeauftragten (Frankfurt: Prof. Dr. Hans Peter Hahn).

AbsolventInnen des Programms beherrschen den wissenschaftlichen Inhalt ihrer Disziplin in einer deutsch-französischen Perspektive, verfügen über die Fähigkeit Methoden und vertiefte Kenntnisse sowohl der ethnologischen als auch der anthropologischen Fachtradition anzuwenden und haben die Fähigkeit selbständig zu arbeiten, um ggf. ein Promotionsstudium aufzunehmen. AbsolventInnen erhalten ein Abschlusszeugnis von beiden beteiligten Institutionen, auf dem exzellente Qualität der Ausbildung durch die Deutsch-Französische Hochschule/Université franco-allemande (DFH/UFA) bescheinigt wird.

Das Programm „MA Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven“ räumt der bi-nationalen Ausbildung von NachwuchswissenschaftlerInnen im Fach der Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie und Anthropologie eine besondere Bedeutung ein und versteht sich als interdisziplinär eingebettete Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie. Er bezieht sich in diesem Sinne auf kulturelle und wissenschaftliche Traditionen Deutschlands und Frankreichs und setzt sich zum Ziel, die beiden Masterstudiengänge der jeweiligen Einrichtungen einander näher zu bringen.

Ausführliche Beschreibung

Informationen des Fachbereichs
Ordnung (siehe Anlage 4)
Informationen der Deutsch-Französischen Hochschule
Informationen der École des hautes études en sciences sociales/Paris

Abschluss Master of Arts Sozial- und Kulturanthropologie, Studiengangsvariante Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit bis zum Master-Abschluss beträgt 4 Semester.
Unterrichtssprache Deutsch und Französisch
Studienbeginn Der Studiengang kann zum Wintersemester aufgenommen werden.
Studienfachberatung

Institut für Ethnologie
Nobert-Wollheim-Platz 1
60323 Frankfurt/Main
Tel.: 069/798-33064
Fax: 069/798-33065
Email: ethnologie@em.uni-frankfurt.de

Programmbeauftragter:
Prof. Dr. Hans Peter Hahn (hans.hahn@em.uni-frankfurt.de)


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Zulassungsbedingungen

Zugangsvoraussetzungen
- unter Vorbehalt möglicher Änderungen -
  • Die Zulassung für Studierende des Deutsch-Französischen M.A. unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie für die Studierenden des Master Sozial- und Kulturanthropologie an der Goethe Universität. Zusätzlich müssen sie über sehr gute Französischkenntnisse verfügen. Der Nachweis der Französischkenntnisse, die in etwa dem Niveau C1 (DELF) entsprechen sollen, erfolgt im Rahmen einer mündlichen Sprachprüfung von ca. 15 min Dauer vor Semesterbeginn unter Beteiligung eines Vertreters des IFHA an der Goethe-Universität.

  • Allgemeine Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist:
       a) BA mit Hauptfach Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie (mind. 120 CP) oder Nebenfach Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie (mind. 60 CP) oder
       b) BA mit Haupt- oder Nebenfach Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Goethe-Universität oder
       c) (für folgende ggf. unter weiteren Auflagen) ein gleichwertig anerkannter akademischer Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (bspw. Geschichtswissenschaften, Kulturwissenschaften, Regionalwissenschaften, Politikwissenschaften, Religionswissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften).
    Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss.

  • Bewerber dürfen eine Masterprüfung in gleicher oder verwandter Fachrichtung an einer anderen Universität nicht endgültig nicht bestanden oder sonst den Prüfungsanspruch verloren haben.

  • Nachweis von Sprachkenntnissen in Französisch, etwa Niveau C1; Nachweis erfolgt durch mündliche Sprachprüfung von ca. 15 Min. im Rahmen des Bewerbungsverfahrens.

  • Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), nachzuweisen durch:
       a) Schulzeugnisse, durch die Englisch über mindestens 4 Jahre nachgewiesen wird. Es reicht für die englische Sprache ein Nachweis über 3 Jahre, wenn die Sprache bis zum Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, geführt wurde. Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein;
       b) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, die das Erreichen des Sprachniveaus B1 belegen.
       c) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse;
       d) Nachweis über Englischkenntnisse durch einen TOEFL-Test (Englisch: ab 72), einen IELTS-Test (Englisch:5.5-6.5), Cambridge Certificate (Englisch: FCE (A-C)) oder UNIcert-Test (Englisch: UNIcert II);
       e) einen anderen vom Prüfungsausschuss anerkannten Nachweis.
  • Nachweis von Sprachkenntnissen in einer weiteren, bevorzugt modernen Fremdsprache auf der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), nachzuweisen durch:
       a) Schulzeugnisse, durch die die weitere Fremdsprache über mind. drei Jahre nachgewiesen wird. Die Abschlussnote oder ggf. die Durchschnittsnote der letzten zwei Jahre des Sprachunterrichts muss mindestens die deutsche Note 4 (ausreichend) bzw. 5 Punkte sein;
       b) Zertifikate über erfolgreich absolvierte Sprachkurse von deutschen und/oder ausländischen Universitäten, die das Erreichen des Sprachnachweises A2 belegen. Wird als zweite Fremdsprache Latein nachgewiesen, so kann der Nachweis über die Sprachprüfung Latein erfolgen;
       c) Fachgutachten bzw. Lektorenprüfungen über durch Auslandsaufenthalte, Universitätssprachkurse oder Selbststudium erworbene Sprachkenntnisse;
       d) einen anderen vom Prüfungsausschuss anerkannten Nachweis.

  • Nachweis eines Grades besonderer Eignung, der sich zusammen setzt aus: Bachelorabschluss (60%), Motivationsschreiben (20%) und Bewerbungskolloquium (20%) . Der Bewerbung ist ein Motivationsschreiben von mindestens 500 und maximal 700 Wörtern beizufügen, das Auskunft über die Studienmotivation, relevante Praxiserfahrung, die angestrebte berufliche Perspektive sowie das im Masterstudiengang angestrebte Forschungsprojekt geben soll

  • Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen zudem ausreichende Deutschkenntnisse entsprechend der DSH-Ordnung nachweisen.
Vorläufige Zulassung
  • Bewerberinnen und Bewerber, die keinen ersten Abschluss in Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie als Haupt- oder Nebenfach jedweder Universität und keinen ersten Abschluss in Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Goethe-Universität nachweisen können, müssen Studienleistungen und Modulprüfungen im Gesamtumfang von mind. 60 CP nachweisen, die ethnologische Themen betreffen. Andernfalls können sie vorläufig unter der Auflage zugelassen werden, spätestens nach Ablauf des ersten Studienjahres die fehlenden CP durch Studienleistungen und Modulprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Ethnologie zu erbringen (Umfang der Auflagen: max. 60 CP). Der oder die Studierende erhält während der Phase der Auflagenerfüllung eine fortlaufende Betreuung. Je nach Umfang kann mit der Erfüllung der Auflagen eine Überschreitung der Regelstudienzeit einhergehen.

  • Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium im Bachelorstudiengang noch nicht abgeschlossen, ihre Bachelorarbeit zwar angemeldet, aber noch kein Bachelorzeugnis erhalten haben, können unter dem Vorbehalt auch zum Masterstudiengang zugelassen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen für die vorläufige Zulassung einen Nachweis der Immatrikulation im Bachelorstudiengang, eine Empfehlung der Betreuerin oder des Betreuers der Bachelorarbeit sowie eine besondere Bescheinigung des Prüfungsamts vorlegen. Diese muss auf erbrachten Prüfungsleistungen im Umfang von mindestens 80 Prozent der für den Bachelorabschluss erforderlichen CP beruhen sowie eine vorläufige Durchschnittsnote enthalten, die anhand dieser Prüfungsleistungen entsprechend der jeweiligen Ordnung errechnet ist. Der Bachelorabschluss muss spätestens bis Ende des 1. Semesters im Masterstudiengang (31.03.) nachgewiesen werden.

  • Über Zulassung, Ausnahmen und Zweifelsfälle entscheidet der Prüfungsausschuss.
Zulassungsmodus Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.


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Bewerbung

Einzureichende Unterlagen
  • Falls Sie nicht bereits an der Goethe-Universität eingeschrieben sind:
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur)
  • Bachelorzeugnis mit Leistungsübersicht (bei ausländischen Zeugnissen: bitte zusätzlich eine beglaubigte Kopie in englischer oder deutscher Sprache)
  • Nachweis ausreichende Sprachkenntnisse in Englisch (B1) und einer weiteren, bevorzugt modernen Fremdsprache (A2)
  • Motivationsschreiben (mindestens 500 bis maximal 700 Wörter), das Auskunft über die Studienmotivation, relevante Praxiserfahrung und die angestrebte berufliche Perspektive geben soll 
  • Erklärung zum Prüfungsanspruch (Download)
  • Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen BA mit Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie im Hauptfach oder Nebenfach jedweder Universität bzw. keinen BA Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Goethe-Universität haben:
    Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte des Abschlusses in verwandter Fachrichtung 
  • Nur für Studierende, deren BA-Zeugnis noch nicht vorliegt:
    - Transcript of Records oder ein vergleichbares Dokument mit Auflistung der abgeleisteten Studieninhalte und einer ausgewiesenen Durchschnittsnote
    - Empfehlungsschreiben der Betreuerin oder des Betreuers der Bachelorarbeit (Download)
    - Nachweis der Immatrikulation im Bachelorstudiengang 
  • Nur für Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten, grundständigen Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben:
    Nachweis von Deutschkenntnissen (DSH-2). Nähere Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen finden Sie hier.
  • Für Bewerber*innen aus den Ländern Indien, Vietnam und Volksrepublik China: APS-Zertifikat (nur Original)
Bewerbungszeitraum 01.05. - 15.06.

Zusätzlich ist die fristgerechte Bewerbung bei der Deutsch-Französischen Hochschule erforderlich.
Bewerbungsadresse

HINWEIS:
BewerberInnen für diesen Master-Studiengang wählen in der Bewerbungsmaske bitte den Studiengang „MA Sozial- und Kulturanthropologie“. Im Bewerbungsprozess folgt dann an späterer Stelle die Auswahl zwischen dem „MA Sozial- und Kulturanthropologie“ und dem „MA Ethnologie und ihre deutsch-französischen Perspektiven“.

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