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Im Institut für Rechtsgeschichte der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main sind seit den späten 1960er Jahren vier Professuren zusammengefasst, die seit der Jahrtausendwende nach Epochen unterteilt sind: Antike, Mittelalter, Neuere und Neueste Rechtsgeschichte. Seit 2010 existiert eine fünfte Professur für vergleichende Rechtsgeschichte. Das Institut für Rechtsgeschichte steht in enger Kooperation mit dem benachbarten Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie und anderen Partnern. |